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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Limolux GmbH Limousinen
Services |
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Präambel |
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Die
Limolux GmbH ist ein Limousine Service Unternehmen mit Sitz in
Zürich-Kloten, Schweiz. Sie stellt Ihre Dienste
unter in diesem Dokument festgelegten
Geschäftsbedingungen ihren Kunden zur Verfügung. Der
Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei
Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser
Geschäftsbedingungen einverstanden. Die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
des Vertrages zwischen der Limolux GmbH und dem
Auftraggeber und gelten für sämtliche von der Firma
Limolux GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für
Geschäfts- oder Privatfahrten, Rundfahrten oder
Kurierdienste. Andere Geschäftsbedingungen sind
unverbindlich, ausser sie liegen schriftlich und von
der Limolux GmbH rechtsgültig unterschrieben vor. |
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1. Auftragserteilung und Vertragsbeginn |
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Der
Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei
Auftragserteilung über alle wesentlichen, die für
die Durchführung des Auftrages betreffenden
Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu
befördernden Personen, über Art und Umfang von
Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu
informieren (Beschreibung des Leistungsumfangs). Des
weiteren ist ein Auftraggeber verpflichtet folgende
Informationen bei der Auftragserteilung der Limolux GmbH bekannt zu geben: Name, Wohnsitz, und Telefon.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die
Auftragserteilung mit Leistungsumfang von der
Limolux GmbH schriftlich, telefonisch oder mündlich
angenommen und bestätigt wird. Der vereinbarte
Leistungsumfang ist Bestandteil der
Vertragsbedingungen. |
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2. Preise |
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Es gelten die
Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der
vereinbarte Preis für die vereinbarte Auftragszeit.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält
sich die Firma Limolux GmbH an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum
gebunden. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, in Schweizer Franken. |
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3. Zahlungskonditionen |
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Die
Limolux GmbH kann grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung
oder vor der Fahrt vom Kunden Zahlungsgarantien
verlangen. Unterbleiben diese, gilt der zuvor
bestätigte Auftrag als nichtig. Grundsätzlich wird
gleich nach Auftragsende die erbrachte Leistung bar
oder mit Kreditkarte beglichen. Der Auftrag kann mit
einem Einzahlungsschein in Rechnung, falls dies vor
Fahrtbeginn mit der Limolux vereinbart wurde,
gestellt werden. Der Kunde hat die Rechnung in 10
Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei
nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist die
Limolux GmbH berechtigt die daraus entstandenen Mehrkosten
zusätzlich zu belasten. Hiervon abweichende
Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei
Auftragserteilung zu vereinbaren. WIR, Wechsel oder
Checks werden nicht angenommen. |
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4. Beförderungsausschluss, Pflichten und
Beschädigungen |
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Befördert
werden Personen, die einen exklusiven
Personenbeförderungsservice nutzen möchten.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen,
die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung
darstellen. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung
unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten,
wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes,
ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere
Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals
bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein
Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden
Pflichten, kann er von der Beförderung
ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge
oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom
Verursacher oder unserem Vertragspartner zu
ersetzen. Bei Verunreinigungen werden
Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls
Verursacher und unser Vertragspartner nicht
identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner.
Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber
kein Verschulden trifft. |
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5. Rücktritt des Auftraggebers |
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Tritt der
Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne
Rücktritt die Leistung des Limolux
GmbH nicht in
Anspruch, so kann der Limolux GmbH angemessenen Ersatz
für die getroffenen Vorkehrungen und für die
Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen
Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann
ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
Limolux GmbH ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch
zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden
vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde
50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird der
Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen,
hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu
zahlen.
*Die Kosten für
Auftrags annulationen ab 30 Tage vor Termin = CHF
150.--; ab 24 Std. vor Termin wird der gesamte Betrag
fällig.
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6. Haftung |
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Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen
Limolux GmbH als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Die Limolux GmbH ist für Schäden an
Dritte versichert. Darüberhinaus beschränkt sich die
Haftung der Limolux GmbH höchstens bis auf den
vereinbarten Leistungspreis. Sollte der Auftraggeber
zu Schaden kommen, ist er verpflichtet der
Limolux GmbH die für die Versicherung notwendigen
Informationen bereit zu stellen. Sollte
Limolux GmbH einen vereinbarten Termin durch technische Pannen,
höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder
gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen
können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf
Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die
allfällige bereits geleistete Zahlung zurück. Im
Falle einer technischen Panne ist Limolux
GmbH berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu
stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Der Limolux GmbH ist von der Haftung
befreit, soweit eine Überschreitung der
Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch
bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren
Folgen wir nicht abwenden konnten. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder
entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. |
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7. Schadenanzeige und Verjährung |
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Beschädigungen der Fahrzeuge und deren
Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der
Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie
unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch
Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare
Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach
Beendigung der Beförderung anzuzeigen. Bei nicht
sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach
Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu
machen. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist
3 Jahre.
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8..
Verspätungen |
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Eine
durch Dritte (Staus, Unfälle, Demonstrationen,
Witterungseinflüsse, etc.) verursachte Verspätung von max. 1
Stunde ist durch den Kunden zu akzeptieren und berechtigt nicht
zu Schadenersatzforderungen gegenüber Limolux Limousine Service
GmbH. |
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9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges |
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Erfüllungsort
und Gerichtstand ist Kloten. Sollten einzelne
Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Nebenabreden und
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Streitfällen, welche in diesen
Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden,
beziehen wir uns automatisch auf das Schweizerische
Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist Zürich.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma
Limolux GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz. |
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